Vorsorge
Natürlich führen wir die gesetzlich empfohlenen Krebsvorsorge-Untersuchungen durch. Dank medizinischer Fortschritte stehen uns zusätzlich Untersuchungsmethoden zur Verfügung, die Ihnen mehr Aussagekraft und mehr Sicherheit bieten.
Dazu gehören:
- die Ultraschalluntersuchung der Brust oder des Unterbauches
- der immunologische Nachweis von veränderten Zellen im Stuhl
- der Nachweis humaner Papillomaviren (HPV) am Muttermund
- die Dünnschichtzytologie
PARTNERSCHAFT
Auch der Ausschluss von durch den Geschlechtsverkehr übertragbaren Infektionen ist für viele Frauen sinnvoll, insbesondere am Beginn einer neuen Partnerschaft, oder wenn man mal unvorsichtig war und kein Kondom benutzt hat. Wir bieten Ihnen und Ihrem Partner an, in unserer Praxis einen HIV-Test und eine Untersuchung auf Chlamydien durchführen zu lassen.
www.aidshilfe.de
www.aidsaufklaerung.de
WECHSELJAHRE
Zur Vorsorge der Osteoporose gehört die Erkennung des individuellen Risikos. Dann können Sie rechtzeitig etwas gegen die Osteoporose unternehmen. Auf Wunsch veranlassen wir die Knochenstoffwechseluntersuchung im Labor, oder überweisen Sie an ein geeignetes Institut zur Knochendichtemessung.
www.osteoporose.org
www.bfo-aktuell.de
IMPFUNGEN
Wie steht es mit Ihrem Impfschutz im Alltag - z.B. gegen Tetanus-Diphterie, Keuchhusten? Oder sind Sie in den letzten Jahren ungeschützt auf Fernreisen gegangen? Sind alle Impfungen vor einer geplanten Schwangerschaft durchgeführt worden? Sprechen sie uns an! Bringen Sie gern Ihren Impfpass mit .
KREBSVORSORGE
Einmal jährlich ermöglicht Ihnen Ihre Gesetzliche Krankenkasse eine Krebsvorsorgeuntersuchung. Die zur Krebsvorsorge gehörenden Untersuchungen bei der Frau sind gesetzlich verankert.
Zu den Untersuchungen gehören:
ab 20 Jahren:
- eine gynäkologische Untersuchung
- ein Zellabstrich vom Muttermund
- einmal jährlich ein Chlamydientest bis zum 25. Geburtstag
- die Blutdruckmessung
- die Kontrolle der Haut nach Auffälligkeiten
ab 30 Jahren zusätzlich:
- das Abtasten der Brust
meist ab 50 Jahren zusätzlich:
- eine Tastuntersuchung des Enddarmes
- eine Stuhluntersuchung auf Blut
- eine Mammographie jedes zweite Jahr
meist ab 55 Jahren:
- Wahlmöglichkeit zwischen Darmspiegelung
(2. Darmspiegelung 10 Jahre später) oder Stuhluntersuchung alle zwei Jahre
Wenn bei o.g. Untersuchungen keine krankhaften Befunde erhoben werden, werden keine zusätzlichen Untersuchungen wie z.B. Ultraschallkontrollen von Gebärmutter und Eierstöcken oder der Brust von der Versichertengemeinschaft und damit Ihrer Krankenkasse getragen. Wir halten sie gleichwohl für sinnvoll.